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Rechtsdatenbank

Alles was recht ist

Wärmedämmung an Grenzwand

Der Eigentümer eines Grundstücks hat nur einen Überbau durch Bauteile zu dulden, die wegen des Anbringens einer Wärmedämmung an der Grenzwand des Nachbarn auf sein Grundstück hinüberragen; demgegenüber muss er Veränderungen an seinem Gebäude, die infolge der Anbringung der Wärmedämmung notwendig werden, nicht dulden.Der Teilhaber einer gemeinsamen Giebelwand (Nachbarwand), der diese mit einer... weiterlesen »

Nachbars Garten: Überstehende Äste und herabfallende Nadeln

Laub- und Nadelbefall durch einen Baum auf einem Nachbargrundstück ist als sozialadäquat hinzunehmen. Ein Anspruch auf Unterlassung oder Zahlung einer Ausgleichsrente besteht nicht.Herüberragende Zweige sind dagegen zu beseitigen (hier bejaht für eine Lärche), sofern nicht eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt, was vom Eigentümer des Baumes unter Beweisantritt vorzutragen ist. LG... weiterlesen »

Laub vom Nachbarn ist hinzunehmen, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht

Das Abfallen von Lindenblüten eines Lindenbaums im Frühjahr und von Lindenblättern im Herbst stellt eine jahreszeitlich bedingte und beschränkte Einwirkung auf das Nachbargrundstück dar, die sich nicht als wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB darstellt.Selbst starker Laub- und Blütenfall eines Lindenbaums stellt sich als ortsübliche Benutzung eines Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 2 Satz 1... weiterlesen »

Nachbar muss Signalton einer Alarmanlage bei deren Inbetriebnahme nicht dulden

Wird beim Ein- und Ausschalten einer Alarmanlage ein kurzer Signalton von 105 db (A) erzeugt, stellt dies eine Beeinträchtigung des Grundstücksnachbarn dar. Dies gilt insbesondere, wenn die Alarmanlage aufgrund der Wechselschicht des Eigentümers auch zur Nachtzeit in betrieb genommen wird.Die Zumutbarkeit der festgestellten Dezibelzahlen sind als antizipierte Sachverständigengutachten vor Gericht... weiterlesen »

Eigenmächtiges Fällen eines Grenzbaumes

Dem Schadensersatzanspruch wegen eigenmächtigen Fällens eines Grenzbaumes kann der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegenstehen.Nach § 923 Abs. 2 S. 1 BGB ist ein Grundstückseigentümer verpflichtet, auf Verlangen des Nachbarn dem Fällen eines Grenzbaumes zuzustimmen. Infolge dessen kann sich der ohne Zustimmung handelnde Nachbar auf rechtmäßiges Alternativverhalten berufen (OLG... weiterlesen »

Anspruch auf Ausgleich: Laub vom Nachbarn

Dem Nachbarn, der von dem Eigentümer von Bäumen, die den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, deren Beseitigung oder Zurückschneiden wegen des Ablaufs der dafür in dem Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht mehr verlangen kann, kann für den erhöhten Reinigungsaufwand infolge des Abfallens von Laub, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein... weiterlesen »

Optische Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung (hier: Maschendrahtzaun)

Bei einer schon länger bestehenden Einrichtung, die sich wegen ihrer Vorteilhaftigkeit für beide Seiten objektiv als Grenzeinrichtung darstellt, spricht eine Vermutung dafür, dass sie mit dem Willen beider Nachbarn errichtet worden ist.Das Erscheinungsbild einer Grenzeinrichtung ist Bestandteil ihrer Zweckbestimmung und kann von der ihr immanenten Ausgleichsfunktion zwischen den Interessen der... weiterlesen »

Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter Handwerker einen auf das Nachbarhaus übergreifenden Brand verursacht

Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, ist als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB verantwortlich, wenn das Haus infolge der Arbeiten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt wird. Dass der Handwerker sorgfältig ausgesucht wurde, ändert daran nichts.   BGH, Urteil vom 09.02.2018 – Az. V ZR 311/16 weiterlesen »

Blendende Photovoltaikanlage als Eigentumsbeeinträchtigung

Ein Anspruch nach § 1004 BGB auf Beseitigung und künftige Unterlassung der von der auf einem Hausdach montierten Photovoltaikanlage ausgehenden Blendwirkung auf das Nachbargrundstück besteht dann, wenn dadurch die Nutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird und keine Duldungspflicht nach § 906 BGB besteht.Ob eine wesentliche Beeinträchtigung angenommen werden kann, richtet sich... weiterlesen »

Definition eines Gebäudes nach dem NachbG NRW (hier: Kinderspielturm)

Ein Spielturm für Kinder stellt kein Gebäude im Sinne von § 1 Abs. 1 NachbG NRW dar, wenn er den Eintritt eines erwachsenen, normal großen Menschen nicht gestattet. OLG Hamm, Urteil 19.05.2014 – Az. 5 U 190/13 weiterlesen »