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Rechtsdatenbank

Alles was recht ist

Gewerblicher Handel mit Wohnung

Wohnungseigentümer, die mehr als drei Wohnungen innerhalb weniger Jahre verkaufen, werden vom Finanzamt als Grundstückshändler angesehen. Die Verkäufe sind demnach steuerpflichtig. War der Verkäufer länger als zehn Jahre Eigentümer der Objekte, geht der Fiskus grundsätzlich davon aus, daß die Wohnungen nicht zu dem Zweck des Immobilienhandels angeschafft wurden. Liegen zwischen Zeitpunkt der... weiterlesen »

Gewerblicher Grundstückshandel: Ungeteiltes Grundstück mit fünf Mehrfamilienhäusern

Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze. BFH, Urteil vom 05.05.2011 – Az. IV R 34/08 weiterlesen »

Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von 5 Eigentumswohnungen vor Teilung

Veräußert der Steuerpflichtige nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf - wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte - Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind fünf Veräußerungsvorgänge gegeben. BFH, Beschluss vom 23.02.2015 – Az. X B 71/14 weiterlesen »

Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Begünstigung von Zweit- und Ferienwohnungen

Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG können deshalb auch Zweitwohnungen, nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, fallen.Eine... weiterlesen »

Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb der Veräußerungsfrist

Eine Veräußerung im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn die rechtsgeschäftlichen Erklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Veräußerungsfrist bindend abgegeben worden sind.Ein nach § 158 Abs. 1 BGB aufschiebend bedingtes Rechtsgeschäft ist für die Parteien bindend. Der außerhalb der Veräußerungsfrist liegende Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung ist... weiterlesen »

Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen zur Vermeidung einer Zwangsversteigerung

Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich. Dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. die Ankündigung von Zwangsmaßnahmen durch einen Grundpfandgläubiger.Die Drei-Objekt-Grenze hat die Bedeutung eines Anscheinsbeweises, der -ohne dass es dafür weiterer... weiterlesen »

Gewerblicher Grundstückshandel - Drei-Objekt-Grenze

bjekte im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung einer privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel können nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein.Es kommt weder auf die Größe und den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an (gegen Tz. 9 des... weiterlesen »