Rechtsdatenbank
Alles was recht ist
DIN-Normen und ordnungsgemäße Verwaltung
Den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) genügt jedenfalls bei Vorliegen gravierender Mängel der Bausubstanz nur eine den allgemein anerkannten Stand der Technik sowie die Regeln der Baukunst beachtende Sanierung; da DIN-Normen die Vermutung in sich tragen, dass sie den Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, sind solche Sanierungen grundsätzlich... weiterlesen »
Optische Veränderung der Balkonbrüstungen
Im Grundsatz kann auch eine bauliche Maßnahme, die eine optische Veränderung der Wohnungseigentumsanlage bewirkt, eine Gebrauchswerterhöhung darstellen und durch qualifizierte Mehrheit beschlossen werden.Dies setzt voraus, dass die Maßnahme aus der Sicht eines verständigen Wohnungseigentümers eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert des... weiterlesen »
Abgrenzung Instandhaltung/Instandsetzung zu baulicher Veränderung
Maßgebend für die Abgrenzung von baulichen Änderungen zu Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen sind die konkreten Umstände des Einzelfalles. Zu berücksichtigen ist dabei, ob die Maßnahme eine technisch bessere und wirtschaftlich sinnvollere Lösung verspricht, als sie der gegenwärtige Zustand bietet. Zunehmende Komforterwartungen in der Bevölkerung sind erhebliche Umstände des... weiterlesen »
Kein Zurückbehaltungsrecht an Wohngeld bei nicht angezeigten Mängeln
Dem Hausgeldzahlungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft steht zumindest dann nicht die Mangelhaftigkeit von im Gemeinschaftseigentum stehenden Teilen der Wohnung eines Miteigentümers entgegen, wenn dieser den Mangel zuvor nicht der Wohnungseigentümerversammlung als zuständigem Beschlussgremium angezeigt und seine Beseitigung beantragt hatte. AG Wetzlar, Urteil vom 06.06.2010 – Az. 38 C... weiterlesen »
Verzögerung notwendiger Instandsetzungsmassnahmen
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Beschlussfassung über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen nach § 280 Abs. 1 und 2, § 286 BGB scheidet aus, wenn der betroffene Wohnungseigentümer vorher gefasste Beschlüsse über die Zurückstellung der Instandsetzung nicht angefochten hat.Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband ist jedenfalls dann dem einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber... weiterlesen »
Erneuerung der Fenster und Rahmen im Bereich des Sondereigentums
Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft. BGH, Urteil vom 02.03.2012 – Az. V ZR 174/11 weiterlesen »
Ermessung bei Sanierungsplanung; Räum- und Streupflicht durch Vereinbarung
Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung... weiterlesen »
Geltendmachen von Herstellungsmängeln am Gemeinschaftseigentum
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums aus den Verträgen mit dem Veräußerer/Bauträger durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen.Liegt trotz... weiterlesen »
Modernisierungsbegriff im Wohnungseigentumsrecht
Die von §22 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes. BGH, Urteil vom 18.02.2011 - Az. V ZR 82/10 weiterlesen »
Abgrenzung Instandhaltung/bauliche Veränderung
Ob eine Maßnahme ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung gemäß § 21 WEG vorliegt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles. Hierzu gehört auch, wenn sich nach der Errichtung der Wohnungseigentumsanlage das allgemeine Empfinden der Bewohner über Anforderungen an den Wärmeschutz eines Gebäudes gewandelt hat. AG Aachen, Beschluss vom 10.10.2002 - Az. 12 UR II 124/01 weiterlesen »