Rechtsdatenbank
Alles was recht ist
Hausratversicherung: Schlüssel im Briefkasten
Deponiert ein Wohnungseigentümer seinen Ersatzschlüssel für die Wohnung im Briefkasten des Nachbarn, so leistet die Hausratversicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht, wenn Einbrecher den Schlüssel finden und die Wohnung ausräumen. OLG Celle, Urteil vom 18.04.1996 - Az. 8 U 255/94 weiterlesen »
Eingeschränkte Mieterhaftung bei Umlage der Gebäudeversicherung
Der Senat hält an der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 131, 288 = WM 1996, 212) fest, daß in der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, dem als Vermieter fungierenden Wohnungseigentümer die anteiligen Kosten der Gebäudeversicherung zu erstatten, eine stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit liegt.Die... weiterlesen »
Haftungsbeschränkung bei Glatteisunfall
In der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers zu zahlen, liegt die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung eines Haftpflichtschadens (hier: Glatteisunfall vor dem Haus) auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. LG Stuttgart, Urteil vom 08.10.1997 - Az. 5 S 423/96 weiterlesen »
Eingeschränkte Haftung des Mieters bei Umlage der Gebäudefeuerversicherung
In der mietvertraglichen Verpflichtung des Wohnungsmieters, die (anteiligen) Kosten der Gebäudefeuerversicherung des Wohnungseigentümers zu zahlen, liegt die stillschweigende Beschränkung seiner Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. BGH, Urteil vom 13.12.1995 - Az. VIII ZR 41/95 weiterlesen »
Feuerversicherung: wer anteilig zahlt, haftet beschränkt
Eine stillschweigende Beschränkung der Haftung für die Verursachung von Brandschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn der Mieter von Gewerberaum die mietvertragliche Verpflichtung übernommen hat, die anteiligen Kosten der Gebäudefeuerversicherung zu tragen (im Anschluß an BGB NJW 1996 715 = WM 1996, 484).Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit hinsichtlich des... weiterlesen »
Flecken im Marmorboden
Die Erneuerung eines Fußbodens aus Carrara-Marmor in einem Einfamilienhaus wegen leicht fahrlässig verursachter Flecken, die nur bei Gegen- oder Streiflicht zu erkennen sind und infolge der Wischpflege nach einigen Jahren fast völlig unsichtbar werden, ist mit unverhältnismäßigen Aufwendungen im Sinne des § 251 II 1 BGB verbunden; der Geschädigte ist mit der Zahlung von 15 % der Erneuerungskosten... weiterlesen »
Propangasofen in Garage
Wer seine Garage mit einem Propangasofen beheizt, verstößt zwar gegen die Bauordnung, betreibt aber keine "ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung"; die Privathaftpflichtversicherung muß daher im Schadensfall zahlen. OLG Hamm, Urteil vom 27.04.1994 - Az. 20 U 372/93 weiterlesen »
Versicherungsleistungen und Wohnungsverkauf
Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich -mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum -um eine Versicherung auf fremde Rechnung.Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümer-gemeinschaft, ist diese verpflichtet, die... weiterlesen »
Kein Ausgleich bei Eintritt des Gebäudeversicherers
Zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht eine schuldrechtliche Sonderverbindung, aus der Treue- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB entspringen könnenEin geschädigter Miteigentümer ist verpflichtet, nicht den schädigenden Miteigentümer auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn der geltend gemachte Schaden Bestandteil des versicherten... weiterlesen »