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Rechtsdatenbank

Alles was recht ist

Wärmedämmung an Grenzwand

Der Eigentümer eines Grundstücks hat nur einen Überbau durch Bauteile zu dulden, die wegen des Anbringens einer Wärmedämmung an der Grenzwand des Nachbarn auf sein Grundstück hinüberragen; demgegenüber muss er Veränderungen an seinem Gebäude, die infolge der Anbringung der Wärmedämmung notwendig werden, nicht dulden.Der Teilhaber einer gemeinsamen Giebelwand (Nachbarwand), der diese mit einer... weiterlesen »

Verkehrssicherungspflicht auf Klinikgelände bei Laubfall

Bei den Zuwegungen vom Parkplatz zum Eingang einer Klinik geht die Erwartung des betroffenen Verkehrskreises dahin, dass in erhöhter Weise auf die Gebrechlichkeit und das eingeschränkte Koordinationsvermögen eines Teils der Passanten Rücksicht genommen wird und erhöhte Anstrengungen für die Gewährleistung der Sicherheit unternommen werden. Entsprechend kann erwartet werden, dass die Zuwegungen... weiterlesen »

Zumutbarkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger; kein Zwangsarbeitscharakter

Die Zumutbarkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.Die Übertragung der Verpflichtung auf Anlieger, das von gemeindeeigenen Bäumen fallende Laub vom Bürgersteig bis zur Straßenhälfte zu entfernen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar, wenn Anlieger das Laub bei regelmäßiger Reinigung mit einfachen Hilfsmitteln... weiterlesen »

Nachbars Garten: Überstehende Äste und herabfallende Nadeln

Laub- und Nadelbefall durch einen Baum auf einem Nachbargrundstück ist als sozialadäquat hinzunehmen. Ein Anspruch auf Unterlassung oder Zahlung einer Ausgleichsrente besteht nicht.Herüberragende Zweige sind dagegen zu beseitigen (hier bejaht für eine Lärche), sofern nicht eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt, was vom Eigentümer des Baumes unter Beweisantritt vorzutragen ist. LG... weiterlesen »

Laub vom Nachbarn ist hinzunehmen, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht

Das Abfallen von Lindenblüten eines Lindenbaums im Frühjahr und von Lindenblättern im Herbst stellt eine jahreszeitlich bedingte und beschränkte Einwirkung auf das Nachbargrundstück dar, die sich nicht als wesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB darstellt.Selbst starker Laub- und Blütenfall eines Lindenbaums stellt sich als ortsübliche Benutzung eines Grundstücks im Sinne von § 906 Abs. 2 Satz 1... weiterlesen »

Grundstückseigentümer muss Feuerwehr-Sirene dulden

Eigentümer und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken sind zur Duldung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen ohne Entschädigung verpflichtet. VG Arnsberg, Urteil vom 28.06.2012 - Az. 7 K 3053/11 weiterlesen »

Nachbar muss Signalton einer Alarmanlage bei deren Inbetriebnahme nicht dulden

Wird beim Ein- und Ausschalten einer Alarmanlage ein kurzer Signalton von 105 db (A) erzeugt, stellt dies eine Beeinträchtigung des Grundstücksnachbarn dar. Dies gilt insbesondere, wenn die Alarmanlage aufgrund der Wechselschicht des Eigentümers auch zur Nachtzeit in betrieb genommen wird.Die Zumutbarkeit der festgestellten Dezibelzahlen sind als antizipierte Sachverständigengutachten vor Gericht... weiterlesen »

Herausgabeanspruch trotz gesetzlichen Besitzrechts

Dem vertraglichen Rückgabeanspruch des Grundstückseigentümers aus § 556 Abs. 1 BGB kann der Mieter ein gesetzliches Recht zum Besitz nicht gemäß § 986 Abs. 1 BGB entgegenhalten.Selbständiges Gebäudeeigentum gewährt keinen Anspruch auf Verschaffung des Besitzes gegen den Eigentümer des Grundstückes.Das Besitzrecht aus Art. 233 § 2 a Abs. 1 EGBGB erlischt in entsprechender Anwendung des Art. 233 §... weiterlesen »

Erbbaurecht: Vereinigung von Bruchteilen

Vereinigen sich die Bruchteile eines Erbbaurechts in der Hand eines Inhabers, ist die Teilungsversteigerung zulässig, wenn ein Bruchteil dem Inhaber als Vorerben zusteht. BGH, Beschluss vom 16.07.2004 – Az. IXa ZB 330/03 weiterlesen »

Vergrößerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück - Selbständigkeit ideeller Bruchteile

Vereinigt sich der von einem Miteigentümer erworbene Bruchteil in dessen Hand mit dem bereits innegehaltenen Bruchteil zu einem - entsprechend vergrößerten - Miteigentumsanteil am Grundstück, so bleibt eine unterschiedliche dingliche Bruchteilsbelastung grundsätzlich bestehen. Insofern behalten die ideellen Bruchteile eine gewisse rechtliche Selbständigkeit bei; die belasteten Anteile bestehen als... weiterlesen »