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Rechtsdatenbank

Alles was recht ist

Kostentragung bei Rücknahme des Rechtsmittels

Wer ein Rechtsmittel zurücknimmt, hat grundsätzlich die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen. Eine andere Kostenentscheidung kann dann angemessen sein, wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht dem Beschwerdeführer vermittelten Einsicht von der Erfolglosigkeit seines Rechtsmittels beruht.Nimmt der Rechtsmittelführer bei einer klaren Rechtslage... weiterlesen »