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Rechtsdatenbank

Alles was recht ist

WEG-Beschluss zu funkbasierten Heizkostenverteilern zulässig

Der Beschluss der WEG zum Einbau von Funk-Heizkostenverteilern genügt den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Verwaltung und verletzt weder das grundrechtlich geschützte Allgemeine Persönlichkeitsrecht der einzelnen Wohnungsnutzer noch die Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung.Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen- wenn ,man überhaupt annimmt, dass der Energieverbrauch zu den geschützten... weiterlesen »

Zwingendes Gemeinschaftseigentum an Kellerausgangstüren, Nebenausganstüren von Garagen sowie Fenstern

Kellerausgangstüren, Nebenausganstüren von Garagen sowie Fenster in im Sondereigentum stehenden Wohnungen stehen gem. § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum.Die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung solcher zwingend zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Teile sowie zur Kostentagung kann durch klare und eindeutige Vereinbarung einzelnen Sondereigentümern auferlegt werden; das... weiterlesen »

Aufstellen von Findlingen als bauliche Veränderung

Ein mehrheitlicher Beschluss, der das Aufstellen von Findlingen auf Rasenflächen zur Verhinderung von „Parksündern“ zum Gegenstand hat, ist ungültig. Das Aufstellen stattlicher Findlinge stellt eine bauliche Veränderung dar und bedarf daher eines einstimmigen Beschlusses. AG Oberhausen, Urteil vom 09.07.2013 – Az. 34 C 94/12 weiterlesen »

Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG). BGH, Urteil vom 24.01.2014 – Az. V ZR 48/13 weiterlesen »

Terrassenüberdachung als Nachteil

Eine von einem Wohnungseigentümer eigenmächtig vorgenommene bauliche Maßnahme (hier: Terrassenüberdachung) begründet einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert; eine angebotene finanzielle Kompensation lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern kann nur als Mittel dienen, um die anderen Wohnungseigentümer zu der Erteilung der... weiterlesen »

Skulpturen im Garten: Nicht vom Sondernutzungsrecht erfasst

Das Sondernutzungsrecht "gärtnerischen Nutzung" darf durch den berechtigten Rechtsinhaber nur in den Grenzen von § 14 Ziff. 1 WEG ausgeübt werden. Die Nutzung als  "Skulpturgarten" geht aber angesichts der damit verbundenen prägenden Veränderung des Bestandes über den Gestaltungsspielraum einer gärtnerischen Nutzung hinaus. LG Hamburg, Urteil vom 12.12.2012 - Az. 318 S 31/12 weiterlesen »

Kein Sondereigentum an Wohnungseingangstüren

Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer. Auch unabhängig davon, ob Wohnungseingangstüren innerhalb des Gebäudes oder an dessen Außenseite gelegen sind, sind sie gemäß § 5 Abs. 1 WEG zwingend dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordnet. Treppenhäuser und Laubengänge sind gemäß § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum (BGH, Urteil vom 06.06.1991 - Az. VII... weiterlesen »

Ungenehmigte Veränderung von Terrassen steht Grundsatzbeschluss entgegen

Auch bei Vorliegen eines bestandskräftigen Eigentümergrundsatzbeschlusses, wonach der Bau von Glasveranden auf Terrassen grundsätzlich genehmigt wird, kann ein Eigentümer aus Gründen des Bestandsschutzes oder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keine Rechte herleiten, wenn er seine Terrassenfläche ohne Wissen und Genehmigung der übrigen Wohnungseigentümer verändert hat. OLG München, Beschluss vom... weiterlesen »

Anspruch auf zusätzlichen Handlauf

Soweit keine öffentlichrechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft zur Errichtung eines Handlaufes besteht, muss sie aber unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung eines Handlaufes zur Herstellung eines barrierefreien Zuganges auf Kosten des dies verlangenden Miteigentümers genehmigen bzw. dulden. LG Köln, Urteil vom 30.06.2011 - Az. 29 S 246/10 weiterlesen »

Grenzen des Sondereigentums

Durch die Teilungserklärung kann Sondereigentum an wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes nicht begründet werden; diese kann die Grenze zwischen dem gemeinschaftlichen Eigentum und dem Sondereigentum nur zu Gunsten, nicht aber zu Ungunsten des gemeinschaftlichen Eigentums verschieben (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 03.04.1968 – Az. V ZB 14/67, BGHZ 50, 56, 60).Versorgungsleitungen, die... weiterlesen »