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Rechtsdatenbank

Alles was recht ist

Entziehung des Wohnungseigentums

Der Ausschluss eines Wohnungseigentümers aus der Eigentümergemeinschaft aufgrund § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG verletzt nicht das Grundrecht aus Art. 14 GG. Bestreitet der Wohnungseigentümer die Rechtmäßigkeit des Entziehungsbeschlusses, verfügt er insoweit im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten. Über eine einstweilige Anordnung nach § 44 Abs. 3 Satz 1... weiterlesen »

Entziehung einer Teileigentumseinheit wegen Nutzung zur Prostitution

Die Nutzung einer Teileigentumseinheit zur Prostitution verstößt sowohl gegen die Teilungserklärung als auch gegen § 14 Nr. 1 WEG.Ein milderes Mittel als die Entziehung des Eigentums sei nicht ersichtlich. Die Prostitution sei bei einem signifikanten Teil der Bevölkerung mit einem sozialen Unwerturteil behaftet. Nach der Lebenserfahrung mindere sich regelmäßig der Miet- und Verkaufswert des... weiterlesen »

Eigentumsentzug: Nutzung durch früheren Wohnungseigentümer muss beendet werden

Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht. B... weiterlesen »

Voraussetzungen für die Entziehung des Wohneigentums

Die fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Wohngeld und anderen Zahlungsansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann den anderen Wohnungseigentümern die Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem säumigen Wohnungseigentümer unzumutbar machen und die Entziehung des Wohnungseigentums nach § 18 Abs. 1 WEG rechtfertigen, wenn sie die ordnungsgemäße Verwaltung nachhaltig beeinträchtigt.Bei einer... weiterlesen »

Anfechtungsklage gegen Entziehungsbeschluss

Im Rahmen einer gegen einen Entziehungsbeschluss gerichteten Anfechtungsklage ist zu prüfen, ob dem Beschluss die erforderliche Abmahnung vorausgegangen ist. Dagegen ist die inhaltliche Richtigkeit der in der Abmahnung aufgeführten Gründe und die Frage, ob nach der Abmahnung erneut gegen Pflichten verstoßen worden ist, ausschließlich Gegenstand der Entziehungsklage (Fortführung des Senatsurteils... weiterlesen »