Rechtsdatenbank
Alles was recht ist
Mitverkauf von Sanitäreinrichtungen
Während Waschtischunterschrank und Spiegel im Gäste-WC nach der Verkehrsanschauung den Charakter eines Hauses nicht prägen und ihnen daher grundsätzlich kein Zubehörcharakter zukommt (§ 97 BGB), handelt es sich um Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken um wesentliche Bestandteile des Gebäudes (§ 94 Abs. 2 BGB), an denen mit Erwerb des Grundstücks ebenfalls Eigentum erworben wird. OLG Hamm, Urteil... weiterlesen »
Aufklärungspflicht: Keine bzw. eingeschränkte Nutzbarkeit von Dachgeschossräumen
Ist die Wohnnutzung von Dachgeschossräumen in der Eigentümergemeinschaft streitig und besteht bezüglich des Dachgeschosses laut dem Aufteilungsplan lediglich ein Sondernutzungsrecht, hat der Verkäufer dem Erwerber dies zu offenbaren. Andernfalls kann ein Schadensersatzanspruch des Erwerbers bestehen. KG, Urteil vom 17.12.2015 – Az. 22 U 272/13 weiterlesen »
Weiterveräußerung und Abtretung von Schadensersatzansprüchen
Wird das Eigentum an einem beschädigten Grundstück übertragen, so erlischt der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB auf Zahlung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrags dann nicht, wenn er spätestens mit Wirksamwerden der Eigentumsübertragung an den Erwerber des Grundstücks abgetreten wird (teilw. Aufgabe von BGHZ 81, 385, 392). BGH, Urteil vom 04.05.2001 – Az. V ZR 435/99 weiterlesen »
Mangelkenntnis bei Käuferangebot
Macht der Käufer das Angebot für einen Grundstückskaufvertrag, das von dem Verkäufer in getrennter Urkunde angenommen wird, kommt es für seine Kenntnis vom Mangel i.S.d. §442 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht auf den Zeitpunkt der Annahme des Angebots, sondern auf den Zeitpunkt der Beurkundung des Angebots an.Das gilt nicht, wenn der Käufer die Weiterleitung seines Angebots selbst hinausgezögert oder wenn... weiterlesen »
Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs bei Weiterveräußerung
Der Schadensersatzanspruch des Käufers besteht in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn er das mangelbehaftete Grundstück ohne Abtretung des Anspruchs veräußert hat (Bestätigung von Senat, Urteil vom 15.06.2012 – Az. V ZR 198/11, BGHZ 193, 326 und Abgrenzung von Senat, Urteil vom 04.05.2001 – Az. V ZR 435/99, BGHZ 147, 320). BGH, Urteil vom 11.12.2015 – Az. V ZR 26/15 weiterlesen »
Holzbockbefall: Umfang der Aufklärungspflicht bzgl. Sanierungsmaßnahmen
Hatte der Verkäufer eines Hausgrundstücks in der Vergangenheit ein Fachunternehmen mit der umfassenden Beseitigung eines Mangels (hier: Befall eines Blockhauses mit Holzbock) beauftragt, muss er sich nicht Kenntnis vom Erfolg der Sanierungsbemühungen verschaffen. Mit dem Absehen von einer Erfolgskontrolle nach Ausführung der Arbeiten nimmt er ein späteres Wiederauftreten des Mangels nicht... weiterlesen »
Gewerblicher Grundstückshandel: Ungeteiltes Grundstück mit fünf Mehrfamilienhäusern
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze. BFH, Urteil vom 05.05.2011 – Az. IV R 34/08 weiterlesen »
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf von 5 Eigentumswohnungen vor Teilung
Veräußert der Steuerpflichtige nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf - wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte - Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind fünf Veräußerungsvorgänge gegeben. BFH, Beschluss vom 23.02.2015 – Az. X B 71/14 weiterlesen »
Asbesthaltige Baustoffen bei einer Gebrauchtimmobilie als Mangel?
Asbesthaltige Baustoffen (hier: Dachplatten aus Zement) begründen nur und erst dann einen Sachmangel, wenn nicht nur ein abstraktes Gefährdungspotential besteht, sondern von ihnen eine konkrete Gefahr – auch im Hinblick auf einen späteren Austausch durch ein Fachunternehmen - ausgeht.Die Erklärung des Verkäufers, die Immobilie sei „asbestfrei“ kann allerdings eine Beschaffenheitsvereinbarung... weiterlesen »
Pflichtverletzung: Mangelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises
Bei behebbaren Mängeln ist im Rahmen der nach den Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden Interessenabwägung von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung im Sinne § 323 Abs. 5 S. 2 BGB in der Regel dann nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt. Der Umstand, dass der Kaufgegenstand nicht ein neu erstelltes Objekt, sondern ein “gebrauchter... weiterlesen »