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Rechtsdatenbank

Alles was recht ist

Moderne Dekorationsmaterialien haben keinen Einfluss auf Schönheitsreparaturklauseln

Eine verbesserte Haltbarkeit der heutigen Dekorationsmaterialien gegenüber 1976 lässt sich nicht feststellen.Die Formulierung "mehr als nur unerheblich" in einer Schönheitsreparaturklausel in Bezug auf die Beeinträchtigung der Dekoration durch Mietgebrauch führt nicht zur Unwirksamkeit. LG Dresden, Urteil vom 14.03.2014 – Az. 4 S 63/13 weiterlesen »

Zahlungsanspruch des Mieters für Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

Die in einem Formularmietvertrag über eine (damals) preisgebundene Wohnung, bei dem der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat und hierfür ein Zuschlag zur Kostenmiete gemäß § 28 Abs. 2 der Zweiten Berechnungsverordnung vorgesehen ist, enthaltene Klausel "Sofern der Mieter Schönheitsreparaturen selbst ausführt oder durch entsprechende Fachfirmen ausführen lässt, werden ihm... weiterlesen »

„Besenreine“ Rückgabe

Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum.Die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.BGH, Urteil vom 28.06.2006 – Az. VIII ZR 124/05 weiterlesen »

Wohnraummietvertrag: Schiedsgutachterklausel zu (Schönheits-)Reparaturen unwirksam

Die Klausel ist gem. § 307 BGB bereits deswegen wegen unangemessener Benachteiligung des Verwendungsgegners unwirksam, weil sie den Eindruck erweckt, die Entscheidung des Schiedsgutachters hinsichtlich der Ausführungspflicht zu Schönheitsreparaturen oder zu anderen Schadensbeseitigungspflichten des Mieters sei in jedem Fall bindend, selbst dann, wenn sie offenbar unbillig im Sinne des § 319 BGB... weiterlesen »

Summierte Schönheitsreparaturverpflichtungen/ 10jährige Nutzungsdauer von Teppichböden

Zur Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen, wenn im Mietvertrag sowohl die laufenden Schönheitsreparaturen abgewälzt wurden als auch eine Verpflichtung zur Wohnungsrückgabe in Weiß und zur Erneuerung des Teppichbodens nach 5 Jahren enthalten ist.Aufgrund des Summierungseffekts sind in diesem Fall alle drei Regelungen unwirksam.Das gilt selbst dann, wenn man Teile der Regelungen... weiterlesen »

Mustermietvertrag des BMJV: Schönheitsreparaturklausel unwirksam

Die Schönheitsreparaturklausel in § 7 des Mustermietervertrags des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 1976 ist jedenfalls dann unwirksam, wenn dem Mieter eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden ist.Die unangemessene Benachteiligung des Mieters im Sinne von § 307 BGB ergibt sich in diesem Falle daraus, dass er Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren (mit-)... weiterlesen »

Kombinierte Renovierungsklauseln führen zur Unwirksamkeit

Eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei - und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung - kann sich aus dem Zusammenwirken zweier Formularklauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (Bestätigung von BGHZ 127, 245, 253 f.). BGH, Urteil vom 14.05.2003 - Az. VIII ZR 308/02 weiterlesen »

Endrenovierungsklausel „in renoviertem Zustand zurückzugeben“

Wie im Wohnraummietrecht führt auch in Formularmietverträgen über Geschäftsräume die Kombination einer Endrenovierungsklausel mit einer solchen über turnusmäßig vorzunehmende Schönheitsreparaturen wegen des dabei auftretenden Summierungseffekts zur Unwirksamkeit beider Klauseln (im Anschluss an BGH, Urteile vom 14.05.2003 - Az. VIII ZR 308/02 - NJW 2003, 2234,2235; und vom 25.06.2003 - Az. VIII ZR... weiterlesen »

„Bezugsfertiger Zustand“ begründet keine Endrenovierungspflicht

Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem "bezugsfertigen Zustand" zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden Klauseln führt. BGH, Urteil vom 12.03.2014 - Az. XII ZR 108/13 weiterlesen »

Gewerbemietrecht: Ausgleichsanspruch statt Schönheitsreparaturen

Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen, einen Ausgleichsanspruch in Geld... weiterlesen »