Zweifel an der Eigentümereigenschaft des Vermieters

Der Mieter einer Wohnung kommt nicht in Verzug, wenn er die Mietzahlungen wegen berechtigter Zweifel an der Eigentümereigenschaft des Vermieters nicht entrichtet.

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 07.11.2011 – Az. 3a C 299/11

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht