Zustimmung zur Mieterhöhung entfällt nicht bei Besitz eines Wohnberechtigungsscheins
Der Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung entfällt nicht, weil der Mieter einen Wohnberechtigungsschein nach § 5 WoBindG nachweisen kann. Dies kann aber eine vertragliche Reduzierung der Miete begründen.
BGH, Urteil vom 19.01.2011 - Az. VIII ZR 12/10
Kategorie: MIETRECHT , Mieterhöhung nach Vereinbarung oder Gesetz (§§ 557 bis 558e BGB)