Zuständiges Gericht bei Abwehrklage gegen Asylbewerberunterkunft

Richtet sich eine Abwehrklage gegen einen mit Emissionen verbundenen Gebrauch eines Nachbargrundstücks, der öffentlich-rechtliche Natur aufweist, ist der Zivilrechtsweg nicht eröffnet. Eine hoheitliche Aufgabe erfüllt die Nutzung einer Turnhalle zur Erstunterbringung von Asylbewerbern.

OLG Dresden, Beschluss vom 16.09.2015 – Az. 10 W 879/15

Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Allgemeines zum öffentlichen Recht