Zur Pflicht der Legionellenuntersuchung
- Zur Pflicht des Wohnraumvermieters, das über die Wasserversorgungsanlage des Wohnhauses an die Mieter abgegebene Trinkwasser auf das Vorhandensein von Legionellen zu untersuchen.
- Die Frage, ob eine Legionelleninfektion des Wohnraummieters durch kontaminiertes Wasser in der Mietwohnung erfolgt ist, betrifft die haftungsbegründende Kausalität und bedarf daher des Vollbeweises (§ 286 Abs. 1 ZPO).
BGH, Urteil vom 06.05.2015 – Az. VIII ZR 161/14
Kategorie: MIETRECHT , Verkehrssicherungspflicht