Zumutbarkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger; kein Zwangsarbeitscharakter

  1. Die Zumutbarkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
  2. Die Übertragung der Verpflichtung auf Anlieger, das von gemeindeeigenen Bäumen fallende Laub vom Bürgersteig bis zur Straßenhälfte zu entfernen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zumutbar, wenn Anlieger das Laub bei regelmäßiger Reinigung mit einfachen Hilfsmitteln entfernen und beseitigen können.
  3. Die Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anlieger stellt keine Zwangsarbeit i.S.d. Art. 12 Abs. 2 GG oder i.S.v. Art. 4 EMRK dar.

VG Lüneburg, Urteil vom 13.02.2008 - Az. 5 A 34/07

Kategorie: ALLGEMEINES GRUNDSTÜCKSRECHT , ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT