Zulassungsberechtigte Rechtsbeschwerden gehören vor das Kollegium
Der Einzelrichter hat bei Rechtssachen, in denen er einen Zulassungsgrund zur Rechtsbeschwerde bejaht, zwingend das Verfahren an das Kollegium zu übertragen.
Gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiellrechtlichen Gründen zugelassen werden.
BGH, Beschluss vom 08.03.2011 – Az. VIII ZB 65/10
Kategorie: ALLGEMEINES PROZESSRECHT , MIETRECHT , Prozessrecht