- Für die Zulässigkeit des Antrags eines Wohnungseigentümers im selbständigen Beweisverfahren gegen den Verwalter genügt es, dass ein Anspruch gegen ihn nicht evident ausgeschlossen ist. Einer Vorbefassung der Eigentümerversammlung mit dem Gegenstand der begehrten Beweisaufnahme bedarf es nicht.
- Für die Zulässigkeit des Antrags eines Wohnungseigentümers im selbständigen Beweisverfahren gegen die übrigen Eigentümer bedarf es wegen der Beiladungswirkung jedenfalls dann keiner Vorbefassung der Eigentümerversammlung, wenn sich der Antrag zugleich gegen den Verwalter richtet.
Kategorie:
WOHNUNGSEIGENTUM