Zulässige Kostenmiete maßgeblich für die Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze zur Mieterhöhung bemißt sich nach Wegfall der Mietpreisbindung nicht an der unwirksam vereinbarten, sondern an der preisrechtlich geschuldeten Kostenmiete.

LG Wuppertal, Urteil vom 30.08.1996 - Az. 10 S 134/96

Kategorie: MIETRECHT , Mieterhöhung nach Vereinbarung oder Gesetz (§§ 557 bis 558e BGB) , SOZIALER WOHNUNGSBAU