Zugang zum Heizungskeller
Der Mieter eines Mehrfamilienhauses hat keinen Anspruch auf Zugang zum Heizungskeller. Er kann auch nicht beanspruchen, daß ihm durch Hinterlegung eines Schlüssels der jederzeitige Zugang ermöglicht wird.
AG Lörrach, Urteil vom 02.12.1993 - Az. 3 C 608/93
Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht