Wohnungsüberlassung zwischen zwei Erbbauberechtigten

Überlässt der eine von zwei Erbbauberechtigten eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks dem anderen Erbbauberechtigten eine der Wohnungen gegen Entgelt, handelt es sich regelmäßig um einen Mietvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 08.01.1969 - Az. VIII ZR 184/66).

BGH. Urteil vom 15.09.2010 - Az. VIII ZR 16/10

Kategorie: ALLGEMEINES GRUNDSTÜCKSRECHT , MIETRECHT , Mietvertrag