Wohnungsberechtigte: Abrechnungsfrist für Betriebskosten ist zu beachten!
Ist der dinglich Wohnungsberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, gelten für die Abrechnung der Betriebskosten die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind (Fortführung von Senat, Urteil vom 25.09.2009 – Az. V ZR 36/09, WuM 2009, 672).
BGH, Urteil vom 16.03.2018 – Az. V ZR 60/17
Kategorie: ALLGEMEINES GRUNDSTÜCKSRECHT