Wohnraummiete: Keine Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde

Anders als im Gewerberaummietrecht können bei einem Wohnraummietverhältnis Räumungs- und Herausgabeansprüche nicht in einer notariellen Urkunde tituliert werden.

OLG Oldenburg, Urteil vom 22.07.2014 – Az. 12 U 46/14

Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses , Prozessrecht