Wohnraummiete: Keine Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde
Anders als im Gewerberaummietrecht können bei einem Wohnraummietverhältnis Räumungs- und Herausgabeansprüche nicht in einer notariellen Urkunde tituliert werden.
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.07.2014 – Az. 12 U 46/14
Kategorie: MIETRECHT , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses , Prozessrecht