Wohnfläche einer Dachgeschosswohnung
Die Vereinbarung der Wohnfläche (hier:) einer Dachgeschosswohnung kann ohne ihre ausdrückliche Angabe im Mietvertrag erfolgen. Auch berechtigte Erwartungen des Mieters an die Größe der Mietfläche werden konkludent zum Vertragsinhalt, wenn der Vermieter die Erwartungen kennen musste, weil eine bestimmte Wohnfläche im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung im Mietvertrag bezeichnet wird.
LG Osnabrück, Beschluss vom 18.12.2008 - Az. 12 T 80/08
Kategorie: MIETRECHT , Wohnflächenberechnung , Mietvertrag