Wiederkaufsrecht für Grundstück der "öffentlichen Hand"

Verkauft die öffentliche Hand ein Grundstück zum Zwecke der Ansiedlung von Familien zu günstigen Konditionen und vereinbart sie ein Wiederkaufsrecht, um die zweckentsprechende Nutzung des Grundstücks sicherzustellen und Bodenspekulationen zu verhindern, kann das Wiederkaufsrecht mehr als 30 Jahre nach seiner Begründung nicht mehr ausgeübt werden.

BGH, Urteil vom 21.07.2006 - Az. V ZR 252/05

Kategorie: KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN , BAU- UND ARCHITEKTENRECHT , ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Städtebaurecht