Vorbehaltenes Wohnungsrecht als verbliebenes Vermögen
Bei der Beurteilung, ob die Übertragung eines Grundstücks durch einen Ehegatten sein Vermögen im Ganzen betrifft, ist ein von ihm vorbehaltenes dingliches Wohnungsrecht als ihm verbliebenes Vermögen zu berücksichtigen.
BGH, Urteil vom 16.01.2013 – Az. XII ZR 141/10