Verweigerte Zustimmung: Schadensersatzanspruch des Veräußerers
- Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Zustimmung zu einem Verkauf zu verweigern, bindet den Verwalter auch dann, wenn er die Entscheidung für falsch hält oder diese falsch ist.
- Bei einer zu Unrecht erfolgten Zustimmungsverweigerung haften daher die Wohnungseigentümer und nicht der Verwalter für die dem Verkäufer hierdurch entstandenen Schäden.