Verweigerte Zustimmung: Schadensersatzanspruch des Veräußerers

  1. Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die Zustimmung zu einem Verkauf zu verweigern, bindet den Verwalter auch dann, wenn er die Entscheidung für falsch hält oder diese falsch ist.
  2. Bei einer zu Unrecht erfolgten Zustimmungsverweigerung haften daher die Wohnungseigentümer und nicht der Verwalter für die dem Verkäufer hierdurch entstandenen Schäden.

AG Pinneberg, Urteil vom 26.01.2016 – Az. 60 C 67/14

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Allgemeines WEG-Recht , KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN