Verwalter als Zustellungsbevollmächtigter ausgeschlossen
Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 45 Abs. 1 WEG ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände ersichtlich sind, die die konkrete Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.
BGH, Urteil vom 09.03.2012 – Az. V ZR 170/11
(LG Köln, Urteil vom 09.06.2011 – Az. 29 S 219/10;
AG Köln, Urteil vom 19.02.2010 – Az. 204 C 96/09)