Versicherungsrecht: Sicherstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Entschädigungsleistung
- Durch einen Werkvertrag über die Wiederherstellung eines Gebäudes wird diese Wiederherstellung nicht hinreichend "sichergestellt", wenn der Bauherr maßgeblicher Gesellschafter-Geschäftsführer des beauftragten Bauunternehmens ist.
- Eine "Sicherstellung" kann sich auch aus einer Bauverpflichtung in einem Grundstückskaufvertrag ergeben; das kommt aber nur in Betracht, wenn die entsprechende Regelung rechtlich verbindlich ist oder wirtschaftlich zur Wiederherstellung zwingt.
- Wird eine Wiederherstellung erst zu einem Zeitpunkt sichergestellt, zu dem das Grundstückseigentum auf einen Dritten übergegangen ist, kann ein Anspruch auf die Neuwertspitze (nur) in dessen Person entstehen.
OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2016 – Az. 20 U 126/15
Kategorie: VERSICHERUNGSRECHT