Versicherungsrecht: Grunddienstbarkeit fällt bei Neubau unter Baurisikoausschluss
Erwirbt der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung ein Baugrundstück, dass mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist (hier: Anschlusszwang an Nahwärmenetz) und errichtet einen Neubau mit eigener Heizungsanlage, anstatt sich dem Nahwärmenetz anzuschließen, greift der Baurisikoausschluss (ARB 94 ff.).