Verschlechterung der Aussicht: Grundsätzlich kein Mietmangel!

Der bloße Umstand, dass sich die Aussicht aus einer Wohnung verschlechtert, stellt grundsätzlich keinen Mietmangel dar.

LG Karlsruhe, Urteil vom 02.12.2011 - Az. 9 S 236/11

Kategorie: MIETRECHT , Mietminderung & Mangelbeseitigung