Vermieterstellung: Fehlender Identität von Vermieter und Grundstückseigentümer
- Bei fehlender Identität von Vermieter und Grundstückseigentümer schon bei Abschluss des Mietvertrages kommt im Falle des späteren Eigentümerwechsels der Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung nach § 566 Abs. 1 BGB nicht in Betracht, da nicht „der Vermieter“ veräußert.
- Im Falle der identitätswahrenden Umfirmierung der als Eigentümerin eingetragenen GmbH ist ein Übergang der Vermieterstellung auch in analoger Anwendung von § 566 Abs. 1 BGB nicht möglich, da der Rechtsträger, dem das Eigentum zugewiesen ist, identisch ist und mithin kein Eigentumswechsel stattfindet.
BVerfG, Beschluss vom 12.09.2013 – Az. 1 BvR 744/13
Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht , KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN