Vermieterstellung: Fehlender Identität von Vermieter und Grundstückseigentümer

  1. Bei fehlender Identität von Vermieter und Grundstückseigentümer schon bei Abschluss des Mietvertrages kommt im Falle des späteren Eigentümerwechsels der Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung nach § 566 Abs. 1 BGB nicht in Betracht, da nicht „der Vermieter“ veräußert.
  2. Im Falle der identitätswahrenden Umfirmierung der als Eigentümerin eingetragenen GmbH ist ein Übergang der Vermieterstellung auch in analoger Anwendung von § 566 Abs. 1 BGB nicht möglich, da der Rechtsträger, dem das Eigentum zugewiesen ist, identisch ist und mithin kein Eigentumswechsel stattfindet.

BVerfG, Beschluss vom 12.09.2013 – Az. 1 BvR 744/13

Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht , KAUF UND VERKAUF VON IMMOBILIEN