Vermieter muss Wohnungstüren für nachträgliches Verlegen von Teppichboden nicht kürzen

Der Mieter einer mit Linoleum ausgelegten Wohnung hat keinen Anspruch auf Kürzung der Türblätter, um eine Auslegung mit Teppichboden zu ermöglichen. Der fehlender Abstand zwischen Tür und Fußboden stellt keinen Mietmangel dar.

AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 09.06.2011 - Az. 111 C 319/09

Kategorie: MIETRECHT , Mietvertrag