Vermietende Erbengemeinschaft: Mietminderung durch Miterben als Mieter?

Dem Mieter steht ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Mietzinszahlung bis zur Erfüllung des mietvertraglichen Anspruchs auf Mängelbeseitigung nicht zu, wenn der Mieter die Mietsache von einer Erbengemeinschaft angemietet hat, deren Mitglied er ist, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts die finanzielle Grundlage der Erbengemeinschaft für eine Mängelbeseitigung zerstört und der Mieter nicht vorträgt, welche Maßnahmen er als Mitglied der Erbengemeinschaft ergriffen hat, um an einer Beschlussfassung zur Beseitigung der Mängel mitzuwirken.

LG Saarbrücken, Urteil vom 26.08.2016 – Az. 10 S 3/16

Kategorie: ERBRECHT , MIETRECHT , Mietminderung & Mangelbeseitigung