Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (hier: erheblicher Beweisantritt)
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird in entscheidungserheblicher Weise verletzt, wenn das Gericht einen erheblichen Beweisantritt des Klägers übersieht und die Klage abweist (hier: Beweis über Baumängel/Feuchtigkeitsschäden, die dem beklagten Veräußerer des Wohnhauses bekannt gewesen sein mussten).
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 – Az. V ZR 30/10
Kategorie: ALLGEMEINES PROZESSRECHT