Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Umfang der Streupflicht auf Gehwegen zum Schutz von Fußgängern
Eine Räum- und Streupflicht für Bürgersteige setzt eine allgemeine Glättebildung voraus. Vereinzelte Glättestellen genügen zur Annahme der Winterdienstpflicht noch nicht.