Verjährungsunterbrechung durch Verhandlungen
Ernsthafte Verhandlungen zwischen einem Geschädigten und dem Verursacher des Schadens über Ersatzleistungen verzögern die Verjährung.
Es ist unerheblich, ob die Verhandlungen mit dem Schädiger selbst oder dessen Haftpflichtversicherung geführt werden und ob sie erfolgreich sind.
OLG Koblenz, Urteil vom 12.02.1998 - Az. 5 U 1034/97
Kategorie: ALLGEMEINES PROZESSRECHT , VERSCHIEDENES