Verjährung des Kautionsrückgabeanspruchs
Der Anspruch auf Freigabe eines vom Mieter verpfändeten Kautionskontos unterliegt der regelmäßigen Verjährung gern. § 195 BGB.
Der Mieter kann jedoch Feststellungsklage dahingehend erheben, dass das Pfandrecht des Vermieters am Kautionskonto erloschen ist, wenn diesem aus dem Mietverhältnis keine Ansprüche mehr zustehen.
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012 – Az. 63 S 13/12
Kategorie: MIETRECHT , Mietvertrag , Kündigung/Beendigung des Mietverhältnisses