- Auch ohne ausdrückliche Feststellungsklage ist im Rahmen des Anfechtungsverfahrens von Amts wegen zu prüfen, ob die gefassten Beschlüssen nichtig sind.
- Instandsetzungsmaßnahme einer Untergemeinschaft, die rund 22 m² der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche betreffen (hier: Erdaushub), sind nicht mehr nur untergeordnet, so dass von einer Betroffenheit der Gesamtgemeinschaft auszugehen ist.
Kategorie:
WOHNUNGSEIGENTUM
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Eigentümerversammlung
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Instandsetzung/Instandhaltung/Modernisierung