Untergemeinschaft: fehlende Beschlusskompetenz bei Gesamtgemeinschaftsbezug

  1. Auch ohne ausdrückliche Feststellungsklage ist im Rahmen des Anfechtungsverfahrens von Amts wegen zu prüfen, ob die gefassten Beschlüssen nichtig sind.
  2. Instandsetzungsmaßnahme einer Untergemeinschaft, die rund 22 m² der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche betreffen (hier: Erdaushub), sind nicht mehr nur untergeordnet, so dass von einer Betroffenheit der Gesamtgemeinschaft auszugehen ist.

LG München, Urteil vom 01.02.2017 – Az. 1 S 7364/16 WEG

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Eigentümerversammlung , Instandsetzung/Instandhaltung/Modernisierung