Unrenovierte Wohnung zu Mietbeginn

Muss der Mieter bei Mietbeginn die Wohnung selbst in Stand setzt und erhält hierfür nur eine geringen finanziellen Ausgleich (Vergütung von 200 DM), wurde ihm keine renovierte Wohnung übergeben, so dass er per Vertragsklausel nicht zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen verpflichtet werden kann.

LG Berlin, Urteil vom 09.02.2016 – Az. 63 S 216/14

Kategorie: MIETRECHT , Schönheitsreparaturen