Unerklärlich hohe Wasserkosten

Erscheint der abgelesene Wasserverbrauch eines Mieterhaushaltes aus nicht mehr aufzuklärenden Gründen als absurd hoch (hier: 647 Kubikmeter im Jahr für ein bis zwei Personen), sind die Wasser- und Abwasserkosten anhand der Durchschnittswerte zweier anderer Abrechnungsjahre zu schätzen.

AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 27.05.1997 - Az. 24C 580/95 (=WM 98, 109)

Kategorie: MIETRECHT , Betriebs- und Heizkosten