Überwachungskamera zum Eigentumsschutz im Einzelfall zulässig
Die Installation von Überwachungskameras zum Schutze des Eigentums eines Wohnungseigentümers in der aus Reihenhäusern bestehenden Wohnanlage kann nach den Umständen des Einzelfalls vom Gebrauchsrecht umfasst sein. Das Persönlichkeitsrecht der Miteigentümer tritt gegenüber dem Schutzinteresse nicht zurück, wenn es aufgrund der Videoüberwachung beeinträchtigt wird.
BGH, Urteil vom 21.10.2011 – Az. V ZR 265/10
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Allgemeines WEG-Recht