Übertragung der Räum- und Streupflicht für Gehwege im Bereich einer Krankenhauszufahrt
Die Übertragung der Räum- und Streupflicht für einen Gehweg durch gemeindliche Satzung gilt auch dort, wo der Gehweg durch die Zufahrt zu dem Gelände eines Krankenhauses überquert wird (Gehwegüberfahrt).
OLG Braunschweig, Urteil vom 16.12.2015 – Az. 3 U 13/15
Kategorie: ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Müll, Abwasser & Straßenreinigung