Überprüfung einer Kappungsgrenzenverordnung
Es ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob für eine Gemeinde zu Recht eine Kappungsgrenzenverordnung erlassen wurde. Eine Überprüfung im Zivilrechtswege scheidet aus.
AG Berlin-Wedding, Urteil vom 03.03.2014 – Az. 22d C 175/13
Kategorie: MIETRECHT , Mieterhöhung nach Vereinbarung oder Gesetz (§§ 557 bis 558e BGB) , ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Städtebaurecht