Treuepflichten und Verjährungseinrede
Die für die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geltende gesteigerte Treuepflicht kann es im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung gebieten, gegenüber Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer (hier: Erstattung aufgrund nichtiger Eigentümerbeschlüsse aufgewendeter Instandsetzungskosten) den Einwand der Verjährung nicht geltend zu machen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2008 - I-3 Wx 158/08
Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Allgemeines WEG-Recht