Treuepflichten und Verjährungseinrede

Die für die rechtlichen Verhältnisse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geltende gesteigerte Treuepflicht kann es im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung gebieten, gegenüber Ansprüchen einzelner Wohnungseigentümer (hier: Erstattung aufgrund nichtiger Eigentümerbeschlüsse aufgewendeter Instandsetzungskosten) den Einwand der Verjährung nicht geltend zu machen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2008 - I-3 Wx 158/08

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Allgemeines WEG-Recht