Testamentsvollstrecker als Besitzer des zum Nachlass gehörenden Abfalls?

Die in § 2205 Satz 2 erste Alternative BGB dem Testamentsvollstrecker eingeräumte zivilrechtliche Möglichkeit, vom Erben die Überlassung des Besitzes und damit der von diesem ausgeübten tatsächlichen Sachherrschaft über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu verlangen, macht den Testamentsvollstrecker nicht zum Besitzer des auf dem Grundstück vom Erben gelagerten, nicht zum Nachlass gehörenden Abfalls im Sinne von § 3 Abs. 9 KrWG.

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.2017 - Az. 10 S 1972/17

Kategorie: ERBRECHT , ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT