Sturmversicherung: Versicherungsschutz bei Wassereintritt infolge einer unzureichend gegen sturmbedingt aufgestautes Regenwasser abgedichteten Türkonstruktion
- Die unzureichende Abdichtung einer Türschwelle führt nicht dazu, dass eine "andere Öffnung" i.S.v. § 9 Nr. 6 c VGB 88 vorliegt.
- Die Beschädigung des Fußbodenaufbaus durch so eindringendes Regenwasser ist nicht durch unmittelbare Einwirkung von Sturm entstanden.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2010 - Az. 5 U 278/09 - 70
Kategorie: VERSICHERUNGSRECHT