Streupflicht auf privaten Parkflächen

Auf einer privaten Parkfläche neben einem Gehweg besteht keine Streupflicht, wenn die Kraftfahrer, die ihr Fahrzeug verlassen, mit wenigen Schritten den gestreuten Gehweg erreichen können.

Die geringe Gefahr beim Überwinden einer solchen kurzen Strecke muss hingenommen werden.

OLG München, Urteil vom 22.02.1990 - Az. 1 U 4848/89

Kategorie: ALLGEMEINES GRUNDSTÜCKSRECHT , ÖFFENTLICHES RECHT/VERWALTUNGSRECHT , Müll, Abwasser & Straßenreinigung