Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

Streiten die Parteien im Rahmen einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle, die auf unbestimmte Zeit verpachtet worden ist, über die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung, ist mangels an derer hinreichend konkreter Anhaltspunkte die "streitige Zeit" im Sinn des § 8 ZPO in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu bestimmen.

BGH, Urteil vom 17.03.2005 - Az. III ZR 342/04

Kategorie: MIETRECHT , Prozessrecht