Sonnensegel auf Dachterrasse/Sichtschutzmatten als nachteilige bauliche Veränderung

Sowohl die Montage eines Sonnensegels auf der Dachterrasse einer Penthousewohnung als auch befestigte licht- und sichtundurchlässige Sichtschutzmatten an der Außenseite eines Terrassengeländers stellen wegen der damit verbundenen optischen Veränderung des Erscheinungsbilds des Gebäudes einen Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG dar.

LG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2014 – Az. 11 S 34/14

Kategorie: WOHNUNGSEIGENTUM , Gemeinschaftseigentum