Schuhregal im Hausflur
Das Aufstellen eines Schuhregals oder -schranks im Hausflur gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, soweit im Einzelfall keine Behinderungen oder Gefahren davon ausgehen.
AG Herne, Urteil vom 11.07.2013 – Az. 20 C 67/13
Kategorie: MIETRECHT , Allgemeines Mietrecht